Der Tod eines Verwandten oder Bekannten ist eine aussergewöhnliche Situation. Trotz der Trauer muss Einiges an administrativen Aufgaben schnellstmöglich erledigt werden. Unter anderem muss die Wohnung geräumt, gereinigt und an die Verwaltung übergeben werden. Wir von onlinebrocki.ch übernehmen gerne Ihre Wohnungsräumung, wir kümmern uns um die Entrümpelung und auch um die Entsorgung. Wir entsorgen Ihre Möbel und kümmern uns auf Wunsch auch um die Reinigung. Gerne beraten wir Sie persönlich über unsere Dienstleistungen.
Ein Mietertod ist kein automatischer Kündigungsgrund. Wichtig: Stirbt ein Mieter, wird das Mietverhältnis nicht automatisch aufgelöst. Das Mietverhältnis geht auf die Erben infolge Universalsukzession über, sofern diese die Erbschaft nicht ausschlagen resp. die Ausschlagung nicht vermutet wird (z.B. bei Feststellung der Überschuldung durch die zuständige Behörde).
Den Erben stehen folgende Möglichkeiten offen, das Mietverhältnis zu beenden:
Dem Vermieter stehen folgende Möglichkeiten offen, das Mietverhältnis zu beenden:
Suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der Verwaltung. In der Regel gibt es ein Entgegenkommen der Verwaltung, damit das Mietverhältnis schnellstmöglich aufgelöst werden kann.
Fast jeder kommt irgendwann in die Lage, dass die Wohnung oder das Haus eines Verwandten geräumt werden muss. Eine Haus- oder Wohnungsräumung ist eine unangenehme und meistens auch eine emotionale Situation. Abschied nehmen von einem geliebten Menschen und trotzdem die administrativen Arbeiten schnellstmöglich zu erledigen, fordert Sie als Angehörige stark. Neben der Organisation der Beerdigung und Versicherungsauflösungen haben Sie auch ein Privatleben, dass gewohnt weiterlaufen muss.
Natürlich können Sie die Wohnung oder das Haus selber räumen. Meist fehlt es aber an der Zeit. Erfahrungsgemäss bremst jedes zu entsorgende Stück die Räumung. Jedes Bild, jedes Kleidungsstück, jeder Geruch erinnert Sie an eine bestimmte Situation in der Vergangenheit. So vergehen die Tage und die Energie schwindet von Tag zu Tag. Wir empfehlen darum, die Haus- oder Wohnungsräumung an einen professionellen Anbieter zu übergeben.
Nehmen Sie sich vorab Zeit, um Abschied zu nehmen und Persönliches sowie auch Wertsachen aus der Wohnung mitzunehmen. Lassen Sie den Rest durch eine vertrauenswürdige Räumungsfirma entsorgen.
Was ist ein vertrauenswürdiger Anbieter? Eine gute Räumungsfirma besichtigt das Haus oder die Wohnung innert einiger Tage und erstellt Ihnen schnellstmöglich eine schriftliche Offerte. Lassen Sie sich für die Entscheidung Zeit. Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, lassen Sie diesen die Arbeit machen. Empfehlenswert ist es, wenn Sie am Räumungstag nicht anwesend sind. In der Regel wird mit der Wohnungseinrichtung „unzimperlich“ umgegangen.