Wohnungsräumung und Reinigung mit Abgabegarantie in Bussnang
Ob Haus oder Wohnung, wir sind Ihre Profis rund um Räumungen und Reinigungen, wir freuen uns über Ihren Auftrag. Für eine kostenlose Offerte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir von Onlinebrocki sind Ihr Partner für Wohnungsräumungen im Kanton Thurgau.
Bei einer Wohnungsauflösung gibt es Einiges zu beachten, untenstehend finden Sie einige wichtige Hinweise:
Der Tod eines Verwandten oder Bekannten ist eine aussergewöhnliche Situation. Trotz der Trauer muss einiges an administrativen Aufgaben schnellstmöglich erledigt werden. Unter anderem muss die Wohnung geräumt, gereinigt und an die Verwaltung übergeben werden.
Wir vom vom onlinebrocki übernehmen gerne Ihre Wohnungsräumung, wir kümmern uns um die Entrümpelung und auch um die Entsorgung . Wir entsorgen Ihre Möbel und kümmern uns auf Wunsch auch um die Reinigung. Gerne beraten wir Sie persönlich über unsere Dienstleistungen.
Mietertod ist kein automatischer Kündigungsgrund
Wichtig: Stirbt ein Mieter, wird das Mietverhältnis nicht automatisch aufgelöst:
Das Mietverhältnis geht auf die Erben infolge Universalsukzession über, sofern diese die Erbschaft nicht ausschlagen resp. die Ausschlagung nicht vermutet wird (bei Feststellung der Überschuldung durch die zuständige Behörde)
- Schlagen alle Erben die Erbschaft aus (resp. stellt die zuständige Behörde die Überschuldung fest und kein Erbe erklärt die Annahme der Erbschaft), fällt diese in die amtliche Liquidation. Die Erben haften in diesem Fall nicht für allfällige offene Mietzinse. Kündigungen des Vermieters haben sich an den zuständigen Erbschaftsliquidator resp. Konkursamt zu richten. Das Konkursamt kann das Mietverhältnis ebenfalls kündigen, wobei eine Mitteilung, dass es nach SchKG 211 Abs. 2 nicht in das Vertragsverhältnis eintrete, keine Kündigung darstellt.
Den Erben stehen folgende Möglichkeiten offen, um das Mietverhältnis zu beenden:
- Ordentliche Kündigung (d.h. unter Einhaltung der vertraglichen resp. gesetzlichen Fristen und Termine) resp. Ablauf eines befristeten Mietverhältnisses
- Ausserordentliche Kündigung nach OR 266i
- Stellung eines zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieters nach OR 264
Dem Vermieter stehen folgende Möglichkeiten offen, um das Mietverhältnis zu beenden:
- Ordentliche Kündigung (d.h. unter Einhaltung der vertraglichen resp. gesetzlichen Fristen und Termine) resp. Ablauf eines befristeten Mietverhältnisses
- Ausserordentliche Kündigung nach OR 257d, sofern die Mietzinse nicht mehr bezahlt werden
Suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der Verwaltung. In der Regel gibt es ein Entgegenkommen der Verwaltung, damit das Mietverhältnis schnellstmöglich aufgelöst werden kann
Sie suchen einen Profi für Ihre Wohnungsräumung im Kanton Thurgau? Sie müssen Ihre Wohnung an die Verwaltung übergeben und möchten nicht selber reinigen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen auch die Entrümpelung und Entsorgung Ihrer Möbel. Wir erstellen Ihnen nach einer Besichtigung innerhalb 24 Stunden eine übersichtliche Offerte, die Sie überzeugen wird.
Hier Infos des Mieterverbandes zur Wohnungsreinigung bei Umzug:
http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/mb_reinigung.pdf